Zum Jahreswechsel KJ 2013 neue Minijobgrenze und Gleitzone

Der Bundesrat stimmt in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 der Minijob-Reform zu. Er folgt damit nicht den Empfehlungen der Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Bundesrat hat dem am 25.10.2012 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ zugestimmt. Die Diskussion, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder gar zu prüfen, ob es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetzesvorhaben handelt, ist damit vom Tisch.
Kernpunkte der Minijob-Reform sind die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 EUR und die Einführung einer generellen Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption für Minijobber. Ferner wird sich durch die Anhebung der Minijob-Grenze auch die Gleitzone verschieben. Ab dem Jahreswechsel werden bei Arbeitnehmer mit einem Entgelt zwischen 450,01 und 850 EUR die Beiträge von einer reduzierten Berechnungsgrundlage berechnet werden.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsidenten unterschrieben werden. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Terminlich steht nun nichts mehr im Wege: Die gesetzlichen Änderungen können wie geplant am 1.1.2013 Inkrafttreten.

Reform mit Tücken im Detail

Die Anpassung der seit Jahren unveränderten Entgeltgrenzen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen von 400 auf 450 EUR und die Verschiebung der Gleitzone dürften leicht umzusetzen sein. Die Umkehr der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Minijobber in der Rentenversicherung – Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit – wird dagegen einigen bürokratischen Aufwand verursachen. Auch bergen die gesetzlich verankerten Übergangs- und Bestandsschutzregelungen zahlreiche Fallstricke. Hier werden noch praktikable Lösungen gefunden werden müssen.

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